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Allgemeine Geschäftsbedingungen der AEROcamera Schweiz/FL (AGB) |
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Allgemeine
Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen AEROcamera Schweiz / FL Andreas F. Buri, Goldschlägistrasse 8, CH-8952 Schlieren
Preise
und Vertragsgegenstand
Preislisten
und Angebote der AEROcamera sind grundsätzlich freibleibend. Erst durch
die Bestätigung des Auftrages durch AEROcamera oder Lieferung kommt ein
Vertrag zustande. AEROcamera ist berechtigt, Werksverträge ganz oder
teilweise durch Dritte ausführen zu lassen. Auftrag/Bestellung,
Liefertermine
Der
Kunde ist an seinen Auftrag 4 Wochen gebunden. Aufträge für
Photoaufnahmen von Immobilien müssen genaue Angaben zur Adresse, Lage
des Objekts, den gewünschten Aufnahmetermin und -zeitpunkt enthalten.
Fehlfahrten aufgrund fehlerhafter Angaben gehen zu Lasten des Kunden.
Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Verzug, GefahrenübergangLiefer-
und Leistungsverzug aus höherer Gewalt und Ereignissen, die uns die
termingerechte Lieferung unmöglich machen, wie schlechte Witterung für
Außenaufnahmen, Materialknappheit, Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren
Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir nicht zu
vertreten. Geraten AEROcamera aus Gründen, die wir nicht zu vertreten
haben, in Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er uns
zuvor schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen gesetzt hat. Der Versand
der Liefergegenstände erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Kunden.
Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die mit dem Transport
beauftragte Person/Firma oder bei Selbstabholung durch den Kunden ab
Lager AEROcamera auf den Kunden über. Urheber-
und Nutzungsrechte
Dem
Kunden wird nur das nichtexklusive Nutzungsrecht am Urheberrecht von
Objektdokumentationen und Aufnahmen im Rahmen des jeweiligen Auftrags übertragen.
Erst mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Kunde das
Recht die Objektdokumentationen und/oder Bilder zu verwerten bzw. zu
nutzen. Zahlungsbedingungen,
Annahmeverzug
Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Nimmt der Kunde die in Auftrag gegebene Ware nicht ab, dann kann AEROcamera wahlweise auf Abnahme bestehen oder 35% des Auftragswertes, jedoch mindestens CHF. 100,- als Schadenersatz verlangen, wobei der Nachweis, dass ein geringerer Schaden entstanden ist, dem Kunden obliegt. Gewährleistung
Soweit
ein von uns zu vertretener Mangel an einer Kaufsache oder einem Werk
vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder
Ersatzleistung berechtigt. Liegt ein von uns nicht zu vertretener Mangel
aus einem Werkvertrag vor, sind wir zur Ersatzleistung berechtigt.
Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 1 Woche nach Erhalt
der Ware und/oder Leistungen zu rügen. Schlägt die Mängelbeseitigung
mindestens dreimal fehl, dann ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder eine entsprechende Minderung des Preises zu verlangen. Gewährleistungsansprüche
aus einer Kaufsache verjähren innerhalb von 24 Monaten ab Lieferung an
den Kunden. Haftung
Schadenersatzansprüche
aus Unmöglichkeit einer Leistung, aus Pflichtverletzung, aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen AEROcamera als auch deren
Angestellten, Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Alle Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche sind auf den
Vertragswert beschränkt. Widerruf
des Vertrages bei Fernabsatz-Geschäften mit Verbrauchern
Auftrageber können
Ihren Auftrag innerhalb von sieben Tagen (OR 40e) ohne Angabe von Gründen
in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen, sofern mit der
Erstellung der Aufnahmen noch nicht begonnen wurde. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der
Widerruf ist zu richten an:
Erfüllungsort,
Gerichtsstand und Sonstiges
Die
Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der
anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich,
eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die
ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem
Vertragszweck am besten entspricht. Erfüllungsort
für die Leistungen beider Vertragspartner ist der Sitz der AEROcamera
Schweiz/FL. AEROcamera ist
berechtigt den Käufer an seinem Wohnsitz zu verklagen.
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